Die Auslegung von Patentansprüchen im Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren führt in der Praxis zu erheblichen Problemen, da sie sich oft sehr weit von der im Anspruch niedergelegten Formulierung entfernt. Dr. Wallinger nennt in seinem Beitrag Beispiele solcher Entscheidungen und stellt die Auslegung und die Prüfung der erfinderischen Tätigkeit am Beispiel der Entscheidung „Gaseinspritzsystem“ dar.
Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof die Nichtigkeitsklage gegen das europäische Patent EP 1 209 336 ab (BGH, Urteil vom 19.12.2019, X ZR 143/17). Die Entscheidung ist in derselben Ausgabe der MITTEILUNGEN veröffentlicht.