Recht

Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

Ist ein Deutsches oder Europäisches Patent erteilt, kann jeder innerhalb von neun Monaten dagegen Einspruch einlegen. Einspruchsgründe gibt es zahlreiche: beispielsweise unzulässige Änderungen gegenüber der ursprünglich angemeldeten Fassung, mangelnde Ausführbarkeit, fehlende Neuheit oder auch die fehlende erfinderische Tätigkeit.

Gegen Entscheidungen im Einspruchsverfahren kann Beschwerde eingelegt werden. Nach Prüfung wird das Patent in unveränderter oder geänderter Form aufrechterhalten oder auch widerrufen. Ebenso lässt sich gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung im Prüfungsverfahren
Beschwerde einlegen. Am Bundespatentgericht oder am Europäischen Patentamt wird beurteilt, ob die Patentanmeldung rechtmäßig zurückgewiesen wurde.

Expertise

Einspruchs- und Beschwerdeverfahren stellen seit jeher eine der Kernkompetenzen von WR dar. Seit Gründung der Kanzlei waren wir an Hunderten Fällen beteiligt und konnten zahlreiche wichtige Erfolge für unsere Mandanten erzielen. Auch die Rechtsprechung haben wir dadurch maßgeblich mitgeprägt.

Nicht selten werden wir erst nach Erteilung eines Patents zu Rate gezogen, wenn es um die Verteidigung eines angegriffenen Patents oder umgekehrt den Angriff auf ein Patent eines Mitbewerbers geht. Das zeigt, dass unsere Mandanten uns im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren viel zutrauen und insbesondere in komplexen Fällen auf die langjährige Erfahrung und Kompetenz von WR vertrauen.


Konzept

In Einspruchs- und Beschwerdeverfahren geht es in der Regel um kommerziell wichtige Erfindungen. Entsprechend kompromisslos und gründlich arbeiten wir in diesen Fällen – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Interessen und wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten.

Wenn es um hochspezifische, komplexe technische oder rechtliche Fragen geht, greifen wir jederzeit auf die Erfahrung und das Wissen unserer Anwaltskollegen zurück. Diese nehmen auch mal die Position des Advocatus Diaboli ein, um unsere Argumente „wasserdicht“ zu machen. 

Um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten, bilden wir uns kontinuierlich fort und bleiben so stets auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung. Denn ein „Vorsprung durch Wissen“ kann das Zünglein an der Waage sein, wenn es um Gewinnen oder Verlieren in einem Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren geht.

Dies alles erklärt unsere überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren der vergangenen Jahre.