Recht
Die meisten Patentanmeldungen gehen auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurück. Das Recht an der Erfindung eines Arbeitnehmers kann in Deutschland auf den Arbeitgeber übergehen.
Im Gegenzug wird dem Arbeitnehmer – anders als in vielen anderen Ländern – ein Anspruch auf angemessene Vergütung gewährt. Dies regelt das Gesetz über Arbeitnehmer-
erfindungen.
Unsere Anwälte beraten Sie umfassend zu allen Themen des Arbeitnehmererfinderrechts, insbesondere in den folgenden Themengebieten:
Gerade bei Arbeitnehmererfindungen sind Spezialfälle häufig, die auch angrenzende Rechtsfragen aufwerfen. Unsere erfahrenen Experten verfügen über das notwendige Fachwissen, um auch komplexe Sondersituationen sicher bewerten zu können. Seien es Fragen rund um Erfindungen von Organmitgliedern wie Geschäftsführern und Vorständen oder die Behandlung von Schutzrechten bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Auch bei besonderen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen wie Unternehmensübernahmen, Betriebsübergang und Insolvenz beraten wir Sie hinsichtlich des Umgangs mit Arbeitnehmererfindungen.
Auch außerhalb von Arbeitnehmererfindungen kann es zu Streitfragen kommen, wem das Recht an der Erfindung zusteht. Unsere Anwälte beraten dabei auch zur Patentvindikation, das heißt Herausgabe von unberechtigt angemeldeten Patenten (widerrechtliche Entnahme).
Wir verfügen über langjährige Praxis in verschiedenen Industriepatentabteilungen und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben – von der Meldung einer Erfindung über die Inanspruchnahme von Schutzrechten bis zur Anmeldung und Aufgabe im In- und Ausland.
Vor allem Vergütungskonzepte stellen Unternehmen immer wieder vor große Herausforderungen. Da unsere Kanzlei umfassende Erfahrung in allen relevanten Technikbranchen hat, kennen wir Vergütungsmodelle sehr genau und können den Erfinderwert auf objektiver und technischer Grundlage ermitteln.
Im Falle der widerrechtlichen Anmeldung eines Patents durch nicht berechtigte Personen setzen wir mithilfe einer Patentvindikation die Herausgabe von Patenten und Patentanmeldungen durch. Hierbei ergreifen wir auch die nötigen eiligen Sicherungsmaßnahmen durch die gerichtliche Anordnung einer Seques-
tration (Beschlagnahme und Betreuung) und sind zudem selbst als Sequester tätig.
Unsere Mandanten vertreten wir im Rahmen außergerichtlicher Auseinandersetzungen, vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie bei den zuständigen Zivilgerichten. Üblich sind auch Mediations- und Schiedsverfahren, die wir regelmäßig erfolgreich begleiten.