Technik
„Alles ist Physik!“ Und darum steht sie in enger Verbindung zu allen anderen Natur- und Ingenieurswissenschaften. Die Perspektive der Physik ist unser erstes Handwerkszeug – sie hilft uns, den Kern technischer Lehren zu ergründen und oft auch zu beschreiben.
Physikalisches Wissen spielt in allen modernen Technologien eine herausragende Rolle, von Antriebs- und Energiekonzepten bis hin zur Optik und zu jedem einzelnen mechanischen oder dynamischen Prozess. Fachübergreifend berühren daher viele Patente physikalische Bereiche – und werden entsprechend von unseren Physikexperten in der Patentarbeit berücksichtigt.
Patentanwälte unserer Kanzlei greifen auf ein fundiertes physikalisches Naturverständnis und praktische Erfahrung in verschiedensten mit der Physik verbundenen Technologien zurück. Ihr Studium der Physik haben sie mit Promotion abgeschlossen und entweder akademische Karrieren eingeschlagen oder mehrjährige Industrieerfahrung in Forschung und Entwicklung gesammelt.
In allen Gebieten der klassischen Physik, von der Mechanik über die Thermodynamik bis zur Optik, sowie in den angrenzenden Technikgebieten Elektronik, Mikro- und Optoelektronik, Mikro- und Nanotechnologie oder Messtechnik treffen unsere Mandanten auf Ansprechpartner in Augenhöhe.
Die Physik steht in enger Verbindung zu den Ingenieurwissenschaften und den übrigen Naturwissenschaften. Daher arbeiten die Patentanwälte dieses Kompetenzbereichs eng mit ihren Kollegen anderer Fachrichtungen zusammen.
Neben allen patentanwaltlichen Kernleistungen begleitet unsere Kanzlei Neuentwicklungen in allen Stadien. Darüber hinaus evaluieren wir Entwicklungskonzepte hinsichtlich potenziell schutzfähiger Aspekte und bieten die Durchführung und Auswertung von Patentrecherchen an.
Weitere Spezialkompetenzen unserer Kanzlei sind die Erstellung von Gutachten bei möglichen Patentverletzungen sowie zum Rechtsbestand von Schutzrechten, aber auch die Prozessvertretung bei entsprechenden Verfahren. Hierbei kommt unseren Anwälten zugute, dass sie im Detail mit der einschlägigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA und des BGH vertraut sind und richtungsweisende Entscheidungen zum Teil selbst erstritten haben.